Menschen auf der Flucht, die Opfer von Menschenhandel werden, haben ein hohes Schutzbedürfnis. Im hiesigen Asylverfahren werden ihnen aber ihre Opferrechte nicht ausreichend gewährt und es fehlen angemessene Schutzmassnahmen. Die FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration und die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not (RBS) entwickeln mit dem Pilotprojekt «Zugang zum Recht» ein spezifisches Schutzangebot für Opfer von Menschenhandel, die sich im Asylverfahren oder ohne geregelten Aufenthalt im Kanton Zürich befinden.
Gleichheit ist das Fundament unserer heutigen demokratischen Gesellschaft. Jedes Individuum hat Rechte und denselben Anspruch auf Schutz. Dieser Aspekt des zwinglianischen Gerechtigkeitsgedankens wird in einem weiteren Projekt aufgegriffen, welches das Augenmerk auf die Krux im heutigen Rechtssystem legt: den Zugang zum Recht.
Dieser ist gerade für eine sehr vulnerable Gruppe von Menschen in unserer Gesellschaft – nämlich Betroffene von Menschenhandel im Asylverfahren oder ohne geregelten Aufenthalt – nicht gewährleistet. Immer öfter ersuchen geflüchtete Menschen, die von Menschenhandel betroffen sind, um Unterstützung. Ihre Situation ist alarmierend, sie werden in der Schweiz nicht ausreichend geschützt. Ziel des Pilotprojekts ist die Entwicklung eines niederschwelligen, umfassenden Schutzprogramms für diese spezifische Opfergruppe, das spezialisierte psychosoziale Beratung und Rechtsschutz beinhaltet. Bereits während der Pilotphase sollen die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass die Rahmenbedingungen zum Schutz der Betroffenen von Menschenhandel im Asylbereich nachhaltig verbessert werden: mehr Betroffene sollen erkannt, ihr Zugang zu geregeltem Aufenthalt, medizinischer, psychologischer und materieller Unterstützung sowie ihr Rechtsschutz sollen gesichert werden.
In dieser aktiven Intervention nehmen die Projektpartnerinnen FIZ und RBS die Arbeit wieder auf, die bereits in der Frühphase der Zürcher Reformation trotz aller Lücken und negativen Begleiterscheinungen ganz oben auf der Agenda stand: Die allgemeine Zugänglichkeit konkreter Hilfe für Menschen in Not.
Weiterführende Informationen zum Thema Menschenhandel im Asylverfahren: FIZ Rundbrief Nr. 59